Je nach Situation gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, wenn eine bestehende Kostenübernahme beendet werden soll. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen:
Im Todesfall
Im Falle eines Todes wird die Kostenübernahme in der Regel automatisch von der zuständigen Pflegekasse beendet. In diesem Fall ist von Ihrer Seite aus kein weiteres Handeln erforderlich. Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzlich eine separate Mitteilung der Pflegekasse.
Bei Widerruf oder Kündigung
Wenn Sie den Vertrag widerrufen oder kündigen möchten, beachten Sie bitte, dass wir die Kostenübernahme nicht in Ihrem Namen beenden oder stornieren können. Wir vermerken jedoch in uneren Unterlagen, dass Sie die Leistung nicht länger in Anspruch nehmen möchten.
Bitte informieren Sie Ihre Pflegekasse formlos darüber, dass Sie keine weitere Kostenübernahme wünschen. Wenn Sie ein separates Kündigungsschreiben benötigen, stellen wir Ihnen dieses selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Umzug in ein Pflegeheim
Wird die Person, für die die Kostenübernahme besteht, in einem Pflegeheim aufgenommen, entfällt in der Regel automatisch die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Wir empfehlen dennoch, die Pflegekasse kurz zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden, da wir auch in diesem Fall keine Kündigung in Ihrem Namen vornehmen können.