Mehrkostenerklärung

Im Rahmen der Antragstellung ist die Zustimmung zur Mehrkostenerklärung erforderlich. Diese bestätigt lediglich, dass Sie sich bewusst für die einmaligen Anschaffungskosten des Armbands entschieden haben. Da der Antrag erst nach dem Kauf gestellt werden kann, haben Sie die Kosten bereits vollständig übernommen. Für das Armband entstehen Ihnen daher keine weiteren Kosten. Die Zustimmung dient ausschließlich formalen Zwecken und ist eine Vorgabe der Pflegekassen.